Geschäftsordnung der St. Anna Bruderschaft 1786 Telgte e.V.

Als Ergänzung zu der Satzung der St. Anna Bruderschaft 1786 Telgte e. V

  1. Beiträge
    • Der Mitgliedsbeitrag beträgt bis auf weiteres € 16,00 für Erwachsene pro Jahr. Für Schüler und Azubis € 8,00. Wehr- und Zivildienstleistende sind 1 Jahr beitragsfrei.
    • Mitglieder der Schießabteilung zahlen € 8,00 bzw. deren Schüler und Azubis € 5,00 pro Jahr.
    • Mitglieder des Spielmannszuges „Rote Husaren Telgte“ sind beitragsfrei. 
    • Rentner zahlen € 11,00 pro Jahr 
    • Passive Mitglieder zahlen € 6,00 pro Jahr.
    • Die Mitgliederbeiträge sollten im 1. Quartal des Jahres bezahlt werden.
  2. Eintrittsalter
    • Ein Mindestalter zum Eintritt in die St. Anna Bruderschaft ist nicht festgelegt.
    • Das Mindestalter zum Eintritt in die Schießabteilung beträgt 12 Jahre.
    • Das Mindestalter zum Eintritt in den Spielmannszug „Rote Husaren“ ist nicht festgelegt.
    • An allen Schießveranstaltungen können Mitglieder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr teilnehmen, soweit die Geschäftsordnung keine andere Regelung vorsieht.
  3. Außerordentliche Mitgliederversammlung
    • Vor jedem Schützenfest ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
  4. Erweiterter Organe der Bruderschaft
  5. Erweiterter geschäftsführender Vorstand
    zum erweiterten geschäftsführenden Vorstand gehören:
    • amtierender Oberst
    • Schießmeister
    • 1. Vorsitzender des Spielmannszuges „Rote Husaren Telgte“
  6. Erweiterter Vorstand
    zum erweiterten Vorstand gehören:
    • Pressewart             
    • 2. Kassierer      
    • Hauptmann     
    • Adjutant       
    • 1. Beisitzer        
    • 2. Beisitzer
    • Fahnenoffizier
    • Jungschützenoberstleutnant 
    • Jungschützenleutnant
    • Vertreterin der weiblichen Schützen
    • Vertreter des Vergügungsausschusses
    • König, mit beratender Stimme
    • Präses, mit beratender Stimme
  7. Vergnügungsausschuss
    • Der Vergnügungsausschuss soll aus 4 Personen bestehen.
  8. Kassenprüfer 
    • Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied im Vorstand sein.
  9. Dienstgrade
    • Der Oberst, der Jungschützenoberstleutnant, Hauptmann und Jungschützenleutnant werden mit ihrer Wahl zu den entsprechenden Dienstgraden ernannt. Der Adjutant muss im Offiziersrang stehen. Obige Personen, ausgenommen der Jungschützenleutnant, tragen bei offiziellen Anlässen Degen. Die Vertreterin der weiblichen Schützen wird bei ihrer Wahl zum Leutnant ernannt.
    • Fahnenoffiziere, Standartenoffiziere und Fahnen- bzw. Standartenträger werden mit ihrer Wahl zu Offizieren bzw. Offiziersanwärter ernannt; die Begleitoffiziere tragen Degen.
    • Dienstgrade können nicht aberkannt werden.
    • Die Altersgrenze der Standartenoffiziere soll 25 Jahre betragen.
    • Offiziere tragen keine Holzgewehre.
  10. Aufgaben
    • Der erweiterte geschäftsführende Vorstand unterstützt die Arbeit des geschäftsführenden Vorstandes.
    • Der Brudermeister führt die Bruderschaft.
    • Der Oberst ist für die Organisation des Schützenfestes verantwortlich. Er wird durch den Adjutanten unterstützt.
    • Der Jungschützenoberstleutnant ist für die Jungschützenabteilung verantwortlich. Er wird durch den Jungschützenleutnant unterstützt.
    • Der Hauptmann ist für die Führung der Altschützen verantwortlich.
    • Die Vertreterin der weiblichen Schützen ist für die Führung der weiblichen Schützen verantwortlich.
    • Die Fahnen- und Standartenoffiziere einschl. der –träger, tragen die Fahne bzw. Standarte bei offiziellen Anlässen.
    • Der 1. Schießmeister führt die Schießabteilung. Außerdem hat er die Gesamtaufsicht bei allen Schießwettbewerben der Bruderschaft. Beim Schützenfest ist er an den Schießständen Alleinverantwortlicher Weisungsbefugter.
    • Der 1. Vorsitzende des Spielmannszuges „Rote Husaren Telgte“ repräsentiert mit den „Roten Husaren“ die St. Anna Bruderschaft Telgte 1786 e.V.
    • Der Vergnügungsausschuss ist für die Organisation aller Veranstaltungen außerhalb des Schützenfestes verantwortlich. Er wird vom 1. Kassierer unterstützt.
  11. Wahl der Funktionen
    • Wahlen werden mit Handzeichen durchgeführt. Auf Antrag eines Mitgliedes ist eine Wahl geheim durchzuführen. Stimmberechtigt sind alle aktiven Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
    • Der geschäftsführende Vorstand und der Oberst werden alle 5 Jahre gewählt
    • Folgende Funktionen werden in Jahren mit ungeraden Endzahlen gewählt:
    • Pressewart
    • Hauptmann
    • Standartenoffiziere
    • 2. Kassierer
    • 1. Beisitzer
    •  Vertreterin der weiblichen Schützen
    • Folgende Funktionen werden in Jahren mit geraden Endzahlen gewählt:
    • Adjutant
    • Fahnenoffiziere
    • 2. Beisitzer
    • Jungschützenoberstleutnant
    • Jungschützenleutnant
    • Die Mitglieder des Vergnügungsausschusses werden für 4 Jahre gewählt, wobei jeweils alle 2 Jahre zwei Mitglieder gewählt werden.
    • Die beiden Kassenprüfer werden für 2 Jahre gewählt, wobei jedes Jahr einer von ihnen ausscheidet und dafür ein neuer gewählt werden muss.
    • Der 1. Schießmeister wird von der „Schießabteilung St. Anna Telgte 1960“ gewählt.
    • Der 1. Vorsitzende des Spielmannszuges wird von dem Spielmannszug „Rote Husaren Telgte e.V.“ gewählt.
  12. Uniform: Zu folgenden Veranstaltungen soll Uniform getragen werden:
    • Sebastianustag
    • Schützenwallfahrt 
    • Bundesköniginnentag
    • Beerdigungen aktiver Mitglieder
    • Schützenfest (Uniform, weiße Hose)
    • Schützenball (Uniform, weiße Hose) 
    • Bezirks- Landes- u. Bundeskönigschießen 
    • Teilnahme bei offiziellen Veranstaltungen anderer Schützenvereine
  13. Holzschuhschießen
    • Das Holzschuhschießen findet eine Woche vor dem eigentlichen Schützenfest statt.
    • Holzschuhkönig kann werden, wer das 18 Lebensjahr vollendet hat, mindestens ein Jahr der Bruderschaft angehört und in den letzten 5 Jahren nicht Holzschuhkönig war bzw. amtierender König ist.
    • Nach dem Pflichtschuss werden 3 Schuss in Folge geschossen, bis der Schießmeister es anders bestimmt. Sobald Einzelschuss erfolgt, darf kein Pflichtschuss mehr abgegeben werden.
    • Die Auszahlung für den Holzschuhkönig beträgt höchstens € 60,00 aus der Kasse am Schießstand.
    • Für die Abrechnung sind der 1. Kassierer, der Oberst und der Schießmeister verantwortlich.
    • Beim Plakettenschießen kann die gleiche Stufe erst nach 5 Jahren wiederholt werden.
      Es wird in 2 Klassen geschossen: aktive Schützen und aktive Schützen der „Schießabteilung St. Anna Telgte 1960“.
  14. Schützenfest
    • Schützenkönig kann werden, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 3 Jahre Mitglied der Bruderschaft ist und in den letzten 5 Jahren nicht König war.
    • Der amtierende Holzschuhkönig kann nicht König werden.
    • Schülerprinz kann werden, wer das 12. Lebensjahr vollendet und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
    • Jungschützenprinz kann man vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 23. Lebensjahr werden.
    • Die Auszahlung für den König beträgt höchstens € 125,00 aus der Kasse am Schießstand. Die Auszahlung für den Schülerprinzen beträgt € 10,00 und die für den Jungschützenprinzen € 15,00.
    • Für die Abrechnung sind der 1. Kassierer, der Oberst und der Schießmeister verantwortlich.
    • Der König ist für den Thron verantwortlich und hat diesen namentlich bis zum Beginn des Schießens nach dem Mittagessen beim Oberst einzureichen.
    • König, sowie Schüler- und Jungschützenprinz zahlen die Plakette für die Schützenkette.
    • Nach dem Pflichtschuss beim Vogelschießen werden 3 Schuss in Folge abgegeben, bis der Schießmeister eine andere Bestimmung trifft. Sobald Einzelschuss erfolgen, darf kein Pflichtschuss mehr abgegeben werden.
    • Die Silberne Schützenschnur kann ab dem 25. Lebensjahr errungen werden.
  15. Orden
    • Beförderungen und Ordensverleihungen werden durch den geschäftsführenden Vorstand in Zusammenarbeit mit dem erweiterten geschäftsführenden Vorstand getätigt.
  16. Sonstiges
    • Beim Schützenfest werden Königin und König morgens vom Spielmannszug „Rote Husaren Telgte e.V.“ und den Jungschützen abgeholt.

Die Geschäftsordnung wurde auf der Vorstandsitzung am 04. Januar 2002 in Telgte vorgelegt und beschlossen, sie tritt ab sofort in Kraft.

Mit der Inkraftsetzung wird die bisherige Geschäftsordnung aufgehoben.